Grenzgänger

Die Besteuerung in Österreich erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Regelungen wie bei inländischen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern.

 

Das gilt auch für die begünstigte Besteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern dies ausbezahlt wird.

 

Die Steuer wird allerdings nicht in Form des Lohnsteuerabzuges entrichtet, sondern vom Finanzamt in vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen vorgeschrieben.

 

Diese Vorschreibungen sind vom Steuerpflichtigen selbst zu bezahlen. 

 

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