Die Besteuerung in Österreich erfolgt grundsätzlich nach den gleichen Regelungen wie bei inländischen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern.
Das gilt auch für die begünstigte Besteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern dies ausbezahlt wird.
Die Steuer wird allerdings nicht in Form des Lohnsteuerabzuges entrichtet, sondern vom Finanzamt in vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen vorgeschrieben.
Diese Vorschreibungen sind vom Steuerpflichtigen selbst zu bezahlen.